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Margaretha von Parma, Oberstatthalterin der NiederlandeIndem die allgemeine Erwartung noch gespannt ist, wer über das Schicksal der Provinzen künftig zu gebieten haben würde, erscheint an den Grenzen des Landes Herzogin Margaretha von Parma, von dem König aus dem entlegenen Italien gerufen, um die Niederlande zu regieren. Margaretha war eine natürliche Tochter Karls des Fünften, von einem niederländischen Fräulein Vangeest 1522 geboren. Um die Ehre ihres Hauses zu schonen, wurde sie anfangs in der Dunkelheit erzogen; ihre Mutter aber, die mehr Eitelkeit als Ehre besaß, war nicht sehr besorgt, das Geheimnis ihres Ursprungs zu verwahren, und eine königliche Erziehung verriet die Kaisertochter. Noch als Kind wurde sie der Statthalterin Margaretha, ihrer Großtante, nach Brüssel zur Erziehung gegeben, welche sie in ihrem achten Jahr verlor und mit ihrer Nachfolgerin, der Königin Maria von Ungarn, einer Schwester des Kaisers, vertauschte. Schon in ihrem vierten Jahr hatte sie ihr Vater mit einem Prinzen von Ferrara verlobt; nachdem aber diese Verbindung in der Folge wieder aufgelöst worden, bestimmte man sie Alexander von Medici, dem neuen Herzog von Florenz, zur Gemahlin, welche Vermählung auch wirklich nach der siegreichen Rückkehr des Kaisers aus Afrika in Neapel begangen wurde. Noch im ersten Jahr einer unglücklichen Ehe entreißt ihr ein gewaltsamer Tod den Gemahl, der sie nicht lieben konnte, und zum dritten Mal muss ihre Hand der Politik ihres Vaters wuchern. Octavius Farnese, ein dreizehnjähriger Prinz und Nepote Pauls des Dritten, erhält mit ihrer Person die Herzogtümer Parma und Piacenza zum Brautschatz, und Margaretha wird, durch ein seltsames Schicksal, als eine Volljährige, mit einem Knaben getraut, wie sie ehemals, als Kind, einem Mann verhandelt worden. Ihr wenig weiblicher Geist machte diese letzte Verbindung noch unnatürlicher, denn ihre Neigungen waren männlich, und ihre ganze Lebensweise spottete ihres Geschlechts. Nach dem Beispiel ihrer Erzieherin, der Königin von Ungarn, und ihrer Urgroßtante, der Herzogin Maria von Burgund, die in dieser Liebhaberei den Tod fand, war sie eine leidenschaftliche Jägerin und hatte dabei ihren Körper so abgehärtet, dass sie alle Strapazen dieser Lebensart trotz einem Mann ausdauern konnte. Ihr Gang selbst zeigte so wenig weibliche Grazie, dass man viel mehr versucht war, sie für einen verkleideten Mann, als für eine männliche Frau zu halten, und die Natur, deren sie durch diese Grenzenverletzung gespottet hatte, rächte sich endlich auch an ihr durch eine Männerkrankheit, das Podagra. Diese so seltenen Eigenschaften krönte ein derber Mönchsglaube, den Ignatius Loyola, ihr Gewissensrat und Lehrer, den Ruhm gehabt hatte in ihre Seele zu pflanzen. Unter den Liebeswerken und Bußübungen, womit sie ihre Eitelkeit kreuzigte, ist eine der merkwürdigsten, dass sie in der Karwoche jedes Jahrs einer gewissen Anzahl Armen, denen auf das schärfste untersagt war, sich vorher zu reinigen, eigenhändig die Füße wusch, sie bei Tisch wie eine Magd bediente und mit reichen Geschenken entließ. Es braucht nicht viel mehr, als diesen letzten Charakterzug, um den Vorzug zu begreifen, den ihr der König vor allen ihren Nebenbuhlern gab; aber seine Vorliebe für sie wurde zugleich durch die besten Gründe der Staatskunst gerechtfertigt. Margaretha war in den Niederlanden geboren und auch da erzogen. Sie hatte ihre erste Jugend unter diesem Volk verlebt und viel von seinen Sitten angenommen. Zwei Statthalterinnen, unter deren Augen sie erwachsen war, hatten sie in den Maximen nach und nach eingeweiht, nach welchen dieses eigentümliche Volk am besten regiert wird, und konnten ihr darin zu einem Vorbild dienen. Es mangelte ihr nicht an Geist und einem besonderen Sinn für Geschäfte, den sie ihren Erzieherinnen abgelernt und nachher in der italienischen Schule zu größerer Vollkommenheit gebracht hatte. Die Niederlande waren seit mehreren Jahren an weibliche Regierungen gewohnt, und Philipp hoffte vielleicht, dass das scharfe Eisen der Tyrannei, dessen er sich jetzt gegen sie bedienen wollte, von weiblichen Händen sanfter einschneiden würde. Einige Rücksicht auf seinen Vater, der damals noch lebte und dieser Tochter sehr wohl wollte, soll ihn, wie man behauptet, bei dieser Wahl gleichfalls geleitet haben, so wie es auch wahrscheinlich ist, dass er den Herzog von Parma, dem er damals eine Bitte abschlagen musste, durch diese Aufmerksamkeit für seine Gemahlin verbinden wollte. Da die Ländereien der Herzogin von seinen italienischen Staaten umfangen und zu jeder Zeit seinen Waffen bloßgestellt waren, so konnte er mit um so weniger Gefahr die höchste Gewalt in ihre Hände geben. Zu seiner völligen Sicherheit blieb noch Alexander Farnese, ihr Sohn, als ein Unterpfand ihrer Treue, an seinem Hof. Alle diese Gründe zusammen hatten Gewicht genug, den König für sie zu bestimmen; aber sie wurden entscheidend, weil der Bischof von Arras* und der Herzog von Alba sie unterstützten. Letzterer, scheint es, weil er alle übrigen Mitbewerber hasste oder beneidete; jener, weil seine Herrschbegierde wahrscheinlich schon damals die große Befriedigung ahnte, die in dem schwankenden Gemüt dieser Fürstin für sie bereitet lag1). Philipp empfing die neue Regentin mit einem glänzenden Gefolge an der Grenze des Landes und führte sie in prächtigem Pomp nach Gent, wo die Generalstaaten waren versammelt worden. Da er nicht Willens war, so bald nach den Niederlanden zurückzukehren, so wollte er noch, ehe er sie gänzlich verließ, die Nation durch einen solennen Reichstag befriedigen und den Anordnungen, die er getroffen hatte, eine größere Sanktion und gesetzmäßige Stärke geben. Zum letzten Mal zeigte er sich hier seinem niederländischen Volk, das von nun an sein Schicksal nur aus geheimnisvoller Ferne empfangen sollte. Den Glanz dieses feierlichen Tages zu erheben, schlug er elf neue Ritter des goldenen Vlieses, ließ seine Schwester auf einem Stuhl neben sich nieder sitzen und zeigte sie der Nation als ihre künftige Beherrscherin. Alle Beschwerden des Volks über die Glaubensedikte, die Inquisition, die Zurückhaltung der spanischen Truppen, die aufgelegten Steuern und die gesetzwidrige Einführung Fremder in die Ämter des Landes kamen auf diesem Reichstag in Bewegung und wurden von beiden Teilen mit Heftigkeit verhandelt, einige mit List abgewiesen oder scheinbar gehoben, andere durch Machtsprüche zurückgeschlagen. Weil er ein Fremdling in der Landessprache war, redete der König durch den Mund des Bischofs von Arras* zu der Nation, zählte ihr mit ruhmredigem Gepränge alle Wohltaten seiner Regierung auf, versicherte sie seiner Gnade fürs Künftige und empfahl den Ständen noch einmal aufs ernstlichste die Aufrechthaltung des katholischen Glaubens und die Vertilgung der Ketzerei. Die spanischen Truppen, versprach er, sollten in wenigen Monaten die Niederlande räumen, wenn man ihm nur noch Zeit gönnen wollte, sich von den vielen Ausgaben des letzten Krieges zu erholen, um diesen Truppen ihre Rückstände bezahlen zu können. Ihre Landesgesetze sollten unangefochten bleiben, die Auflagen sie nicht über ihre Kräfte drücken und die Inquisition ihr Amt mit Gerechtigkeit und Mäßigung verwalten. Bei der Wahl einer Oberstatthalterin, setzte er hinzu, habe er vorzüglich die Wünsche der Nation zu Rate gezogen und für eine Eingeborne entschieden, die in ihren Sitten und Gewohnheiten eingeweiht und ihnen durch Vaterlandsliebe zugetan sei. Er ermahne sie also, durch ihre Dankbarkeit seine Wahl zu ehren und seiner Schwester, der Herzogin, wie ihm selbst zu gehorchen. Sollten, schloss er, unerwartete Hinderungen sich seiner Wiederkunft entgegensetzen, so verspreche er ihnen, an seiner Statt den Prinzen Karl, seinen Sohn, zu senden, der in Brüssel residieren sollte2). Einige beherztere Glieder dieser Versammlung wagten noch einen letzten Versuch für die Gewissensfreiheit. Jedem Volk, meinten sie, müsse nach seinem Nationalcharakter begegnet werden, wie jedem einzelnen Menschen nach seiner Leibeskonstitution. So könne man zum Beispiel den Süden unter einem gewissen Grad des Zwangs noch für glücklich halten, der dem Norden unerträglich fallen würde. Nimmermehr, setzten sie hinzu, würden sich die Fläminger zu einem Joch verstehen, worunter sich Spanier vielleicht geduldig beugten, und, wenn man es ihnen aufdringen wollte, lieber das Äußerste wagen. Diese Vorstellung unterstützten auch einige Räte des Königs und drangen ernstlich auf Milderung jener schrecklichen Glaubensedikte. Aber Philipp blieb unerbittlich. Lieber nicht herrschen, war seine Antwort, als über Ketzer3). Nach einer Einrichtung, die schon Karl der Fünfte gemacht hatte, waren der Oberstatthalterin drei Ratsversammlungen oder Kammern zugegeben, welche sich in die Verwaltung der Reichsgeschäfte teilten. So lange Philipp selbst in den Niederlanden anwesend war, hatten diese drei Gerichte sehr viel von ihrer Gewalt verloren und das erste von ihnen, der Staatsrat, beinahe gänzlich geruht. Jetzt, da er das Heft der Regierung wieder aus den Händen gab, gewannen sie ihren vorigen Glanz wieder. In dem Staatsrat, der über Krieg und Frieden und die auswärtige Sicherheit wachte, saßen der Bischof von Arras*, der Prinz von Oranien, der Graf von Egmont, der Präsident des geheimen Rats, Viglius von Zuichem, von Aytta, und der Graf von Barlaimont, Präsident des Finanzrats. Alle Ritter des goldnen Vlieses, alle Geheimderäte und Finanzräte, wie auch die Mitglieder des großen Senats zu Mecheln, der schon durch Karl den Fünften dem geheimen Rat in Brüssel untergeben worden war, hatten im Staatsrat Sitz und Stimme, wenn sie von der Oberstatthalterin ausdrücklich dazu geladen wurden. Die Verwaltung der königlichen Einkünfte und Kammergüter gehörte dem Finanzrat, und der geheime Rat beschäftigte sich mit dem Gerichtswesen und der bürgerlichen Ordnung des Landes und fertigte die Begnadigungsscheine und Freibriefe aus. Die erledigten Statthalterschaften der Provinzen wurden entweder neu besetzt, oder die alten bestätigt. Flandern und Artois erhielt der Graf von Egmont; Holland, Seeland, Utrecht und Westfriesland, mit der Grafschaft Burgund der Prinz von Oranien; der Graf von Aremberg Ostfriesland, Oberyssel und Gröningen; der Graf von Mansfeld Luxemburg; Barlaimont Namur; der Marquis von Bergen Hennegau, Chateau-Cambresis und Valenciennes; der Baron* von Montigny Tournay und sein Gebiet. Andere Provinzen wurden andern gegeben, welche unserer Aufmerksamkeit weniger würdig sind. Philipp von Montmorency, Graf von Hoorn, dem der Graf von Megen in der Statthalterschaft über Geldern und Zütphen gefolgt war, wurde als Admiral der niederländischen Seemacht bestätigt. Jeder Provinzstatthalter war zugleich Ritter des Vlieses und Mitglied des Staatsrats. Jeder hatte in der Provinz, der er vorstand, das Kommando über das Kriegsvolk, welches sie deckte, die Oberaufsicht über die bürgerliche Regierung und das Gerichtswesen; nur Flandern ausgenommen, wo der Statthalter in Rechtssachen nichts zu sagen hatte. Brabant* allein stand unmittelbar unter der Oberstatthalterin, welche, dem Herkommen gemäß, Brüssel zu ihrem beständigen Wohnsitz erwählte. Die Einsetzung des Prinzen von Oranien in seine Statthalterschaften geschah eigentlich gegen die Konstitution des Landes, weil er ein Ausländer war; aber einige Ländereien, die er in den Provinzen zerstreut besaß, oder als Vormund seines Sohnes verwaltete, ein langer Aufenthalt in dem Land und vorzüglich das uneingeschränkte Vertrauen der Nation in seine Gesinnungen, ersetzten an wirklichem Anspruch, was ihm an einem zufälligen abging4). Die Nationalmacht der Niederländer, die, wenn sie vollzählig war, aus dreitausend Pferden bestehen sollte, jetzt aber nicht viel über zweitausend betrug, wurde in vierzehn Eskadronen verteilt, über welche, außer den Stattaltern der Provinzen, noch der Herzog von Arschot, die Grafen von Hoogstraten, Bossu, Roeux und Brederode den Oberbefehl führten. Diese Reiterei, welche durch alle siebzehn Provinzen zerstreut war, sollte nur für schnelle Bedürfnisse fertig stehen; so wenig sie auch zu größeren Unternehmungen hinreichte, so war sie doch zur Aufrechthaltung der innern Ruhe des Landes genug. Ihr Mut war geprüft, und die vorigen Kriege hatten den Ruhm ihrer Tapferkeit durch ganz Europa verbreitet5). Außer ihr sollte auch noch Fußvolk angenommen werden, wozu sich aber die Staaten bis jetzt nicht verstehen wollten. Von den ausländischen Truppen waren noch einige deutsche Regimenter im Dienst, welche auf ihre Bezahlung warteten. Die viertausend Spanier, über welche so viel Beschwerde geführt wurde, standen unter zwei spanischen Anführern, Mendoza und Romero, und lagen in den Grenzstädten in Besatzung. Unter den niederländischen Großen, welche der König bei dieser Stellenbesetzung vorzüglich auszeichnete, stehen die Namen des Grafen von Egmont und Wilhelms von Oranien oben an. So tief schon damals der Hass gegen diese beiden, und gegen den letztern besonders, bei ihm Wurzel gefasst hatte, so gab er ihnen dennoch diese öffentlichen Merkmale seiner Gunst, weil seine Rache noch nicht reif war und das Volk sie schwärmerisch verehrte. Beider Güter wurden steuerfrei erklärt6), die einträglichsten Statthalterschaften wurden ihnen gegeben; durch das angebotene Kommando über die zurückgelassenen Spanier schmeichelte er ihnen mit einem Vertrauen, das er sehr entfernt war wirklich in sie zu setzen. Aber zu eben der Zeit, wo er den Prinzen durch diese öffentlichen Beweise seiner Achtung verpflichtete, wusste er ihn insgeheim desto empfindlicher zu verwunden. Aus Furcht, dass eine Verbindung mit dem mächtigen Haus Lothringen diesen verdächtigen Vasallen zu kühneren Anschlägen verleiten möchte, hintertrieb er die Heirat, die zwischen ihm und einer Prinzessin dieses Hauses zustande kommen sollte, und vernichtete seine Hoffnung, die ihrer Erfüllung so nahe war; eine Kränkung, welche der Prinz ihm niemals vergeben hat7). Der Hass gegen diesen gewann es sogar einmal über seine angeborne Verstellungskunst und verleitete ihn zu einem Schritt, worin wir Philipp den Zweiten gänzlich verkennen. Als er zu Vliesingen an Bord ging und die Großen des Landes ihn am Ufer umgaben, vergaß er sich so weit, den Prinzen rau anzulassen und ihn öffentlich als den Urheber der flandrischen Unruhen anzuklagen. Der Prinz antwortete mit Mäßigung, dass nichts geschehen wäre, was die Staaten nicht aus eignem Antrieb und den rechtmäßigsten Beweggründen getan. „Nein“, sagte Philipp, indem er seine Hand ergriff und sie heftig schüttelte, „nicht die Staaten, sondern Sie! Sie! Sie!“ Der Prinz stand verstummt; und ohne des Königs Einschiffung abzuwarten, wünschte er ihm eine glückliche Reise und ging nach der Stadt zurück8). So machte Privathass die Erbitterung endlich unheilbar, welche Wilhelm gegen den Unterdrücker eines freien Volks längst schon im Busen trug, und diese doppelte Aufforderung brachte zuletzt das große Unternehmen zur Reife, das der spanischen Krone sieben ihrer edelsten Steine entrissen hat. Philipp hatte seinem wahren Charakter nicht wenig vergeben, da er die Niederlande noch so gnädig entließ. Die gesetzmäßige Form eines Reichstag, diese Willfährigkeit, seine Spanier aus ihren Grenzen zu führen, diese Gefälligkeit, die wichtigsten Ämter des Landes durch die Lieblinge des Volks zu besetzen, und endlich das Opfer, das er ihrer Reichsverfassung brachte, da er den Grafen von Feria aus dem Staatsrat wieder zurücknahm, waren Aufmerksamkeiten, deren sich sein Großmut in der Folge nie wieder schuldig machte. Aber er bedurfte jetzt mehr als jemals den guten Willen der Staaten, um mit ihrem Beistand, wo möglich, die große Schuldenlast zu tilgen, die noch von den vorigen Kriegen her auf den Niederlanden lastete. Dadurch, dass er sich ihnen durch kleinere Opfer gefällig machte, hoffte er ihnen vielleicht die Genehmigung seiner wichtigen Usurpationen abzugewinnen. Er bezeichnete seinen Abschied mit Gnade, denn er wusste, in welchen Händen er sie ließ. Die fürchterlichen Auftritte des Todes, die er diesem unglücklichen Volk zugedacht hatte, sollten den heitern Glanz der Majestät nicht verunreinigen, die, gleich der Gottheit, nur mit Wohltun ihre Pfade bezeichnet; jener schreckliche Ruhm war seinen Stellvertretern beschieden. Dennoch aber wurde durch Errichtung des Staatsrats dem niederländischen Adel mehr geschmeichelt, als wirklicher Einfluss gegeben. Der Geschichtschreiber Strada, der von allem, was die Oberstatthalterin betraf, aus ihren eigenen Papieren am besten unterrichtet sein konnte9), hat uns einige Artikel aus der geheimen Instruktion aufbehalten, die ihr das spanische Ministerium gab. „Wenn sie merkte“, heißt es darin unter anderem, „dass die Räte durch Faktionen geteilt, oder, was noch weit schlimmer wäre, durch Privatkonferenzen vor der Sitzung gerüstet und miteinander verschworen seien, so sollte sie die ganze Ratsversammlung aufheben und in einem engern Ausschuss eigenmächtig über den streitigen Artikel verfügen.“ In diesem engern Ausschuss, den man die Consulta nannte, saßen der Bischof von Arras*, der Präsident Viglius und der Graf von Barlaimont. Ebenso sollte sie verfahren, wenn dringende Fälle eine raschere Entschließung erforderten. Wäre diese Anstalt nicht das Werk eines willkürlichen Despotismus gewesen, so könnte vielleicht die vernünftigste Staatskunst sie rechtfertigen und selbst die republikanische Freiheit sie dulden. Bei großen Versammlungen, wo viele Privatverhältnisse und Leidenschaften mit einwirken, wo die Menge der Hörer der Eitelkeit und dem Ehrgeize des Redners einen zu prächtigen Spielraum gibt und die Parteien oft mit ungezogener Heftigkeit durcheinander stürmen, kann selten ein Ratschluss mit derjenigen Nüchternheit und Reife gefasst werden, wie noch wohl in einem engern Zirkel geschieht, wenn die Mitglieder gut gewählt sind. Nicht zu gedenken, dass bei einer zahlreichern Menge mehr beschränkte als erleuchtete Köpfe vorauszusetzen sind, die durch das gleiche Recht der Stimmen die Mehrheit nicht selten auf die Seite der Unvernunft lenken. Eine zweite Maxime, welche die Statthalterin in Ausübung bringen sollte, war diese: Diejenigen Glieder des Rats, welche gegen eine Verordnung gestimmt hätten, nachdrücklich anzuhalten, diese Verordnung, wenn sie die Oberhand behalten, ebenso bereitwillig zu befördern, als wenn sie ihre eifrigsten Verfechter gewesen wären. Dadurch würde sie nicht nur das Volk über die Urheber eines solchen Gesetzes in Ungewissheit erhalten, sondern auch den Privatgezänken der Mitglieder steuern und bei der Stimmengebung eine größere Freiheit einführen10). Aller dieser Fürsorge ungeachtet hätte Philipp die Niederlande niemals ruhig verlassen können, solange er die Obergewalt im Staatsrat und den Gehorsam der Provinzen in den Händen des verdächtigen Adels wusste; um also auch von dieser Seite seine Furcht zu beruhigen und sich zugleich der Statthalterin zu versichern, unterwarf er sie selbst und in ihr alle Reichsangelegenheiten der höhern Einsicht des Bischofs von Arras*, in welchem einzigen Mann er der furchtbarsten Kabale ein hinreichendes Gegengewicht gab. An diesen wurde die Herzogin, als an ein untrügliches Orakel der Majestät, angewiesen, und in ihm wachte ein strenger Aufseher ihrer Verwaltung. Unter allen gleichzeitigen Sterblichen war Granvella die einzige Ausnahme, die das Misstrauen Philips des Zweiten erlitten zu haben scheint; weil er diesen in Brüssel wusste, konnte er in Segovien schlafen. Er verließ die Niederlande im September des Jahrs 1559; ein Sturm versenkte seine Flotte, da er bei Laredo in Biscaya gerettet ans Land stieg, und seine finstere Freude dankte dem erhaltenden Gott durch ein abscheuliches Gelübde. In die Hände eines Priesters und eines Weibes war das gefährliche Steuer der Niederlande gegeben, und der feige Tyrann entwischte in seinem Betstuhl zu Madrid den Bitten und Klagen und Verwünschungen seines Volks11). 1)
Burgund. L. I. 23 sq. Strad. Dec. I. L. I. 24. bis 30. Meteren II. B. 61.
Recueil et Mémorial des Troubles des Pays-bas (autore Hoppero). T. II Vita
Vigl. 19. 19.
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