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Wechsel

(D. C. IV, 21 – Gsts. 10, 128) oder Wechselbrief (bildl. R. I, 1), eine schriftliche Anweisung durch welche der Aussteller dem Inhaber des Papieres die Zusicherung ertheilt, eine gewisse Summe Geldes aus den Händen eines Dritten in Empfang zu nehmen, wie diese bereits seit dem Ende des 12ten Jahrh. in Frankreich anfing üblich zu werden.

 
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