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Wappen

sind Zeichen für Länder, Städte, Familien oder einzelne Personen, damit besonders die letzteren bei dem Anblick derselben ihres Ursprunges sich erinnern sollen. Sie bestehen in ersonnenen bildlichen Darstellungen, deren einzelne Theile entweder der Natur oder der Kunst entlehnt, oder rein willkürlich erfunden sind. Zur Ausführung derselben bedient man sich theils gewöhnlicher, theils metallischer Farben oder deutet die letzteren durch verschiedenartige Schraffirungen an. Die Wappen sind so alt wie die Turniere, kamen also etwa zu Anfange des 13. Jahrhunderts auf. Als Unterscheidungszeichen für gewisse Geschlechter und Familien mußten sie diese oder jene Würde, oder den Besitz irgend eines Rechtes anzeigen, was bei neu auftretenden Personen dann auch zu neuen Wappen Veranlassung gab; daher (Picc. IV, 4):

„Ganz neue Wappen kommen auf und Namen.“

Bei adeligen Familien befand sich über dem Wappenschilde ein Helm, bei fürstlichen ein Hut, bei kaiserlichen und königlichen eine Krone; daher sagt Mortimer, um der Maria Stuart seine Ueberzeugung von ihrem Anrecht auf den englischen Thron darzulegen (M. St. I, 6):

„Viel alte Wappenbücher schlug ich nach.“

Fürstliche Häuser pflegten einen Wappenherold im Solde zu haben, d. h. einen Beamten, der die Wappenkunde verstand und die Richtigkeit der Wappen zu prüfen hatte. Er erschein bei Turnieren und auch als Gesandter im Kriege, bei welchen Gelegenheiten er eine besondere Kleidung, einen mit dem Wappen seines Fürsten gestickten Rock trug: daher (J. v. O. I, 11): „Dich schützt dein Wappenrock.“

 
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