Friedrich
Schiller

www.wissen-im-Netz.info

Lexikon - W

Homepage
   Literatur
      Friedrich Schiller
         Lexikon
            W

Wahlfreiheit

(W. T. V, 1), das Recht, das in jedem Wahlreiche gilt, in welchem nämlich die Oberherrschaft dem Regenten nur für seine Person, nicht aber zugleich für seine Abkömmlinge von den Wählern übertragen wird.

 
Google
© 1999-2007 Copyright by Jürgen Kühnle
Über Anregungen und Kommentare zu diesen Seiten würde ich mich freuen juergen@kuehnle-online.de.