Friedrich
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Votum

von dem lat. vovere, geloben; eig. ein Gelübde, dann auch (F. II, 5) eine Wahlstimme, Stimmabgabe; davon votiren, neulat. (ebendas.), stimmen, seine Stimme abgeben; und scherzhaft: „hinausvotiren“ (R. II, 3), s. v. w. beseitigen. – Votivtafeln, Tabulae votivae, nannte man bei den Römern Tafeln, welche diejenigen, die einer Gefahr entronnen waren, ihrem Gelübde gemäß in dem Tempel der betreffenden Gottheit aufzuhängen pflegten. Ein auf der Tafel verzeichneter Spruch benannte die überstandene Gefahr. Der Ausdruck Votivtafeln (Ged.) ist die gemeinsamen Ueberschrift für eine Reihe von Epigrammen (vergl. Xenien), deren jedes noch mit einer besonderen Ueberschrift versehen ist, unter welcher der Leser die Erläuterung aufsuchen wolle. Diese Epigramme enthalten fast sämmtlich Ergebnisse der Beobachtung und des Nachdenkens, oder wichtige Grundsätze, welche dem Dichter als Richtschnur für sein Leben oder für sein künstlerisches Wirken und Schaffen dienten.

 
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