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Homepage Literatur Friedrich Schiller Lexikon V |
Vogtaus dem lat. advocatus (d. i. der zu Hülfe Gerufene) gebildet; gew. ein Vorsteher od. Vorgesetzter; bes. auch (W. T. II, 2) ein Verwalter oder Statthalter, der im Namen des Kaisers regiert, daher auch (W. T. Pers.-Verz.) Reichsvogt. Ebendaher: Voigtland (Wst. L. 6), der südwestliche Theil des Königreichs Sachsen, der nach Heinrich III., dem Stammvater der Fürsten von Reuß, weil er kaiserlicher Vogt von Weida und Plauen war, so benannt worden ist. |
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