Friedrich
Schiller

www.wissen-im-Netz.info

Lexikon - V

Homepage
   Literatur
      Friedrich Schiller
         Lexikon
            V

Vogt

aus dem lat. advocatus (d. i. der zu Hülfe Gerufene) gebildet; gew. ein Vorsteher od. Vorgesetzter; bes. auch (W. T. II, 2) ein Verwalter oder Statthalter, der im Namen des Kaisers regiert, daher auch (W. T. Pers.-Verz.) Reichsvogt. Ebendaher: Voigtland (Wst. L. 6), der südwestliche Theil des Königreichs Sachsen, der nach Heinrich III., dem Stammvater der Fürsten von Reuß, weil er kaiserlicher Vogt von Weida und Plauen war, so benannt worden ist.

 
Google
© 1999-2007 Copyright by Jürgen Kühnle
Über Anregungen und Kommentare zu diesen Seiten würde ich mich freuen juergen@kuehnle-online.de.