Friedrich
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usurpiren

von dem lat. usurpare, eig. etwas gebrauchen; bes. (R. IV, 5) sich etwas widerrechtlich aneignen, anmaßen. – Davon: Usurpation (Verbr. a. v. E.), die unerlaubte Ausübung eines uns nicht zuständigen Rechtes, Anmaßung.

 
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