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Stift(Picc. II, 3), pl. Stifter (Wst. L. 8); eine zu kirchlichen und religiösen Zwecken bestimmte Anstalt, die mit milden Vermächtnissen und geistlichen Rechten ausgestattet und einer geistlichen Körperschaft anvertraut ist. Solchen Anstalten werden häufig junge Mädchen zur Erziehung übergeben, in welchem Falle eine Oberin oder Stiftsdame (Menschenf.) die unmittelbare Aufsicht zu führen hat. |
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