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Siegel

eig. ein in eine weiche Masse gedrücktes Zeichen, Versicherungszeichen; Siegelbewahrer (K. u. L. III, 1), der Staatsbeamte, welchem das Siegel des Fürsten anvertraut ist. Bildl. „Siegel des Sacraments“ (D. C. I, 1), s. v. w. Verschluß, Verwahrung; davon Siegelführer (ebendas.), der Bewahrer des Geheimnisses. Vergl. Löseschlüssel.

 
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