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Homepage Literatur Friedrich Schiller Lexikon R |
Rolleeig. etwas Zusammengerolltes, wie (Gsts. 10, 221) „Rollen“ Gold; ferner ein Stück zusammengerolltes Papier, bes. diejenigen Blätter, auf welchen steht, was die Schauspieler zu sprechen haben; uneig. die Person, welche der Schauspieler auf der Bühne vorstellt; in weiterer Bedeutung: die Stellung, welche Jemandem übertragen wird, wie (Sp. d. Sch.): „sich mit einer untergeordneten Rolle begnügen“; oder auch das Benehmen oder Verhalten eines Menschen in gewissen Fällen, wie (R. IV, 1 – Picc. V, 3 – M. St. I, 7 – N. a. O. III, 2): „eine Rolle spielen.“ |
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