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Homepage Literatur Friedrich Schiller Lexikon R |
Rescript(R. I, 2), von dem lat. rescribere, zurückschreiben od. antworten; ein Bescheid, welchen eine Behörde auf eine Eingabe an einen Einzelnen erläßt; eine Verfügung. |
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Jürgen Kühnle Über Anregungen und Kommentare zu diesen Seiten würde ich mich freuen juergen@kuehnle-online.de. |
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