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Reichstag zu Krakau

(Dem. I). Zum Verständniß dieser Scene ist ein Rückblick auf die frühere Geschichte Polens nothwendig. Ums Jahr 490 sollen sich die Polen an der Weichsel niedergelassen haben; aber erst seit 842 ist in der Geschichte von einem Herzogthum Polen die Rede, dessen Fürstenstamm nach dem ersten derselben Piasten (S. 247) genannt wurde. Im Jahre 1025 nahm Boleslaw den königlichen Titel an, wodurch Polen in Händel mit Deutschland gerieth, dessen Kaiser nach der Anschauung der damaligen Zeit allein berechtigt waren, diesen Titel zu verleihen. Mit dem Könige Casimir dem Großen starb 1370 das Geschlecht der Piasten aus. Er hatte seiner Schwester Sohn, den König Ludwig von Ungarn zum Nachfolger ernannt, nach dessen Tode (1382) Hedwig, die jüngere Tochter desselben, den polnischen Thron bestieg. Diese vermählte sich mit Jagello, dem Herzoge von Litthauen (Dem. I), wodurch dieses mit Polen vereinigt ward, und sie selbst die Stammmutter der Jagellonen wurde. Unter diesen Fürsten, bei denen die Krone erblich war, hatte Polen seine glücklichste Zeit; aber mit dem Ende des 15. Jahrhunderts begann der Verfall des Reiches. Durch den siegreichen Krieg der Polen gegen den deutschen Ritterorden (1453-1466) hatte sich die aristokratisch-republikanische Form ihres Staates allmälig ausbilden helfen; er war eine Adelsrepublik geworden. Der Adel war in den alleinigen Besitz der politischen Rechte gelangt, die er auf den Reichstagen zu Krakau, der damaligen Residenz der Könige, geltend machte, wo er Steuern zu bewilligen oder zu verweigern hatte, oder auch in anderen Angelegenheiten als Rathgeber des Königs auftrat. Da es aber bei den vielfachen Kriegszügen dem Adel oft lästig war, persönlich auf dem Reichstage zu erscheinen, so wählten die einzelnen Districte oder Woiwodschaften auf ihren Provinzialversammlungen Deputirte oder Landboten, die in ihrer aller Namen zum Reichstage gehen und ihre Rechte daselbst vertreten mußten. Neben dieser Abgeordnetenversammlung bestand ein Senat, gebildet aus sämmtlichen Erzbischöfen, vielen Bischöfen, Woiwoden und den königlichen Ministern. Von den Städten war gar nicht die Rede; der Adel und die Geistlichkeit hatten die ganze Macht in Händen; die des Königs war sehr beschränkt; die Regierung war ohne alle Festigkeit; und so gab es denn auf den Reichstagen oft höchst stürmische Scenen.

 
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