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Reich1) ein Land, in sofern es Jemandes Herrschaft unterworfen ist; bildl. s. v. w. Herrschaft, wie (W. T. V, 1):
oder gleichnißweise, wie (D. C. V, 4), wo Carlos, auf den Leichnam Posa’s hindeutend, zu seinem Vater sagt:
Davon Reichsapfel (J. v. O. IV, 6 – Mcb. IV, 4), ein Sinnbild der Herrscherwürde; Reichsgesetze, wie (M. St. I, 7):
und Reichsreligion (M. St. II, 1), d. h. Landesreligion. – 2) in engerer Bedeutung: das deutsche oder römische Reich. Als Karl d. Gr. als Schutzherr des römischen Bischofs 774 die Longobarden unterworfen, ließ er sich 800 zu Rom die Kaiserkrone aufsetzen. Seitdem gab es römische Kaiser deutscher Nation, und das ihnen untergebene Deutschland wurde (Wst. L. 8) „das römische Reich“ oder kurzweg das Reich genannt, wie (W. T. I, 2 u. V, 1):
Nach Helbig wird in der Volkssprache Reich noch jetzt zuweilen für Franken und Schwaben gebraucht, wie (Wst. L. 5): „’s ist meiner Schwester Kind aus dem Reich“. Davon: Reichsbaron (s. Baron); Reichsbote (W. T. V, 1), ein von dem Kaiser gesandter Bote; Reichsfeind (Picc. I, 3), nämlich die Schweden, die unter Bernhard von Weimar Regensburg genommen hatten; reichsfrei (Wst. T. IV, 3), nur dem Kaiser, aber keinem andern Fürsten unterthan; Reichsfürst (W. T. I, 2), ein Fürst, der Länder vom Kaiser zu Lehen hat; Reichspanier (s. Panier u. bannen); Reichsverweser, ein Fürst, der im Namen des unmündigen, oder zum Regieren unfähigen Herrschers ein Reich verwaltet, wie (J. v. O. II, 1) der Herzog v. Bedford; und Reichsvogt (s. Vogt). |
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