www.wissen-im-Netz.infoLexikon - R |
||
|
Homepage Literatur Friedrich Schiller Lexikon R |
Registermittl. lat. registrum, von regestum, das Eingetragene, das Verzeichnete: 1) Ein Verzeichniß, in welchem über Personen und Sachen nachgesehen werden kann, wie (D. C. V. 10):
desgl. in der Behördensprache, wie (Par. I, 2): „ein Register halten“. 2) Eine Reihenfolge oder Gesammtheit mehrerer Dinge einer Art; daher (R. I, 2) scherzweise: „Dein Register hat ein Loch. Du hast das Gift weggelassen.“ |
|
|
|
||
|
© 1999-2007 Copyright by
Jürgen Kühnle Über Anregungen und Kommentare zu diesen Seiten würde ich mich freuen juergen@kuehnle-online.de. |
||