Friedrich
Schiller

www.wissen-im-Netz.info

Lexikon - R

Homepage
   Literatur
      Friedrich Schiller
         Lexikon
            R

Raub

eig. das Raffen; daher 1) eine eilige Handlung, wie (Ph. III, 6), wo Hippolyt von Phädra sagt:

– – – – – „Will sie vielleicht,
Ein Raub jedwedes äußersten Gefühls,
Sich selbst anklagen und sich selbst verderben?“

eine Stelle, aus der die Construction des Originals herausblickt:

„Phèdre, toujours en proie à sa fureur extrême,
Veut-elle s’accuser et se perdre elle-même?“

2) Beute, wie (D. C. I, 4):

„Der Oheim wirbt um seines Neffen Braut
Und heiligt seinen Raub vor dem Altare.“

desgl. (M. St. I, 2), wo Paulet der Maria Stuart, die ihr Testament aufsetzen will, sagt:

„Die Freiheit habt ihr. Englands Königin
Will sich mit eurem Raube nicht bereichern.“

 
Google
© 1999-2007 Copyright by Jürgen Kühnle
Über Anregungen und Kommentare zu diesen Seiten würde ich mich freuen juergen@kuehnle-online.de.