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Polizei

(N. a. O. II, 15 – K. d. H. Vorer.), von dem gr. politeia, die Staatsverwaltung; die Staatsbehörde, welche über die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen und des Eigenthums wacht: daher vergleichungsweise (K. u. L. IV, 3): „die große Polizei der Vorsicht“. – Polizeilieutenant (R. II, 3), ein Unterbefehlshaber dieser Behörde.

 
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