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Person

lat. persona, d. i. eig. eine Maske, bedeutet: 1) ein sittlich freies Einzelwesen, wie (Wst. T. IV, 6); „Des Feldherrn heilige Person“; 2) ein Mensch nach seiner Lebensstellung oder Rolle, die er spielt, wie (Picc. I, 3):

„Wie mißlich die Person, die ich hier spiele.“

desgl. (W. T, II, 1 u. Wst. T. II, 5); 3) der Mensch in seiner äußeren Erscheinung, wie (Sp. d. Sch.): „in eigener Person“; oder (Wst. L. 6):

„Der feine Griff und der rechte Ton,
Das lernt sich nur um des Feldherrn Person.“

4) die äußere Erscheinung, insofern sie besonderen Eindruck macht, wie (F. II, 2): „Der Graf hat Person“.

 
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