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Pairfrzs. von dem lat. par, gleich; engl. Peer [spr. pihr], ehemals die Benennung für die unmittelbaren Kronvasallen, die als Mitglieder des höchsten Gerichtshofes an Rang und Vorrechten einander gleich waren; später in Frankreich ein Mitglied der ersten Kammer; daher sagt Thibaut (J. v. O. Prol. 1) von dem Könige in Beziehung auf den Herzog von Burgund:
In England sind die Peers (M. St. IV, 5) die Mitglieder des Oberhauses, in Beziehung worauf Maria Stuart (M. St. I, 7) sagt:
Desgl. sagt Rudenz (W. T. II, 1) zu Attinghausen vergleichungsweise:
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