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Ordonnanz

von dem frzs. ordonner, befehlen, verfügen; eine Verfügung von dem Oberhaupte der Regierung, wie (Wst. T. V, 2):

„Es ist des Kaisers Will’ und Ordonnanz
Den Friedland lebend oder todt zu fahen.“

In der militärischen Sprache heißt Ordonnanz auch ein Soldat, der beständig um einen Befehlshaber sein muß, um seine Befehle zu überbringen; daher (F. IV, 7): „Ordonnanz des Herzogs.“ In diesem Sinne sagt auch der Kürassier (Wst. L. 11) in seiner niedrigen Ausdrucksweise:

„Laßt sie schicken und ordenanzen.“

 
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