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Ordonnanzvon dem frzs. ordonner, befehlen, verfügen; eine Verfügung von dem Oberhaupte der Regierung, wie (Wst. T. V, 2):
In der militärischen Sprache heißt Ordonnanz auch ein Soldat, der beständig um einen Befehlshaber sein muß, um seine Befehle zu überbringen; daher (F. IV, 7): „Ordonnanz des Herzogs.“ In diesem Sinne sagt auch der Kürassier (Wst. L. 11) in seiner niedrigen Ausdrucksweise:
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