Friedrich
Schiller

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Notar

(N. a. O. I, 11); urspr. ein Geschwindschreiber, der mit Abkürzungen oder Zeichen (notae) schrieb; jetzt ein vereidigter Schreiber, dem mit landesherrlicher Genehmigung die Befugniß ertheilt ist, gewisse rechtliche Handlungen in Gegenwart von Zeugen zu vollziehen und eine glaubwürdige Urkunde darüber aufzunehmen. Daher sagt Maria Stuart (M. St. I, 2):

„Auch Schreiber und Notarien verlang’ ich,
Um meinen letzten Willen aufzusetzen.“

 
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