Friedrich
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Minister

lat. eig. Diener; bes. (Par. Pers.-Verz.) höchster Staatsbeamter, der an der Spitze eines Zweiges der Staats-Verwaltung steht; davon: Ministerium, eig. der Dienst, die Dienerschaft; bes. (N. a. O. III, 8) der Staatsrath eines Fürsten.

 
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