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Inquisition

(R. II, 3), von dem lat. inquirere, nachforschen od. peinlich verhören; das ehemals in mehreren Ländern Süd-Europas bestehende Glaubens- oder Ketzergericht. Die Veranlassung zur Gründung dieser Gerichte gaben die blutigen Verfolgungen der Albigenser im 12. und 13. Jahrhundert, indem Papst Innocenz III., welcher 1198 den römischen Stuhl bestieg, die abtrünnigen Glieder der Kirche vollständig auszurotten beschloß. Angeberei und Verläumdung reichten aus, um Jemanden vor diese entsetzlichen Gerichte zu stellen, deren Endurtheil gewöhnlich die Strafe feierlicher Verbrennung war (vergl. Auto-da-Fé). In Spanien wurde die Inquisition zu Ende des 15. Jahrhunderts eingeführt und stand unter Philipp II. in voller Blüthe; daher sagt der König (D. C. III, 10) zu dem Marquis Posa: „Flieht meine Inquisition!“ Der Chef dieses Gerichtes hieß (D. C. V, 10) Großinquisitor; es war der Erzbischof Valdès, und nach dessen Abtreten der Cardinal Espinosa (daher D. C. V, 9: „Inquisitor Cardinal“), welcher bald des Königs höchste Gunst erreichte. – Bildlich braucht Sch. den Ausdruck „Inquisitiongericht“ (M. St. IV, 3) von einem peinlichen Gerichtsverfahren überhaupt.

 
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