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Herold

(J. v. O. I, 10 u. IV, 6 – Ph. II, 6 – Mlth.), ein mit dem Charakter der Unverletzlichkeit bekleideter Bote, der in Kriegszeiten der feindlichen Partei Vorschläge zu Unterhandlungen überbringt oder (Mcb. I, 6) überhaupt Aufträge seines Gebieters auszurichten hat; daher auch bildl. (Mcb. V, 5):

„Dann wollt’ ich deiner Thaten Herold sein.“

Vergl. Wappen.

 
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