Friedrich
Schiller

www.wissen-im-Netz.info

Lexikon - G

Homepage
   Literatur
      Friedrich Schiller
         Lexikon
            G

friedliches Geleit

(W. T. II, 2), d. h. eine Begleitung von Bewaffneten, wie sie besonders zur Zeit der inneren Befehdungen in Deutschland gegen Entrichtung einer Abgabe an den betreffenden Kriegsherrn, Kaufleuten oder anderen Reisenden mitgegeben wurde, damit sie gegen die Anfälle der Raubritter oder anderer Verfolger geschützt wären.

 
Google
© 1999-2007 Copyright by Jürgen Kühnle
Über Anregungen und Kommentare zu diesen Seiten würde ich mich freuen juergen@kuehnle-online.de.