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Griechische Kirche

(Gsts. 10, 241). Die im 3. und 4. Jahrhundert durch öftere allgemeine Kirchenversammlungen herbeigeführte Uebereinstimmung der verschiedenen christlichen Gemeinden konnte bei der weiteren Ausbreitung derselben von dem morgenländischen nach dem abendländischen Reiche um so weniger von Dauer sein, als die Anschauungs- und Denkweise der betreffenden Völker nothwendig sehr verschieden sein mußte. Als nun bei der im Jahre 395 erfolgten politischen Trennung des römischen Kaiserthums in das lateinische und griechische der Bischof von Constantinopel zum zweiten Patriarchen der Christenheit erhoben wurde, erwachte bei der anwachsenden Macht desselben die Eifersucht des römischen Oberhaupts der Kirche. Und als nun gar von Rom aus der Bannfluch erfolgte, so war zwischen den Glaubensgenossen beider Reiche bald alle Gemeinschaft aufgehoben. Verschiedene Versuche, dieselbe wiederherzustellen, hatten keinen dauernden Erfolg, und unter dem Papste Leo IX. (1049-54) wurde die Trennung beider Kirchen vollständig ausgesprochen. Alle späteren Versuche zu einer Wiedervereinigung blieben fruchtlos; nur als nach der Eroberung Constantinopels durch die Türken (1453) viele Griechen nach Italien geflohen waren, gelang es dem Papste, einzelne Gemeinden derselben unter dem Namen unirte Griechen unter seine Hoheit zu bringen.

 
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