Friedrich
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Genie

(R. Vorr. – Gsts. 10, 233), frzs. le génie, von dem lat. genius, der Geist (vergl. Genius), die natürliche Geistesfähigkeit eines Menschen, nach Goethe: „diejenige Kraft des Menschen, welche durch Handeln und thun Gesetze und Regeln giebt“; also vor Allem eine hervorragende natürliche Begabung; daher (Par. I, 1) „Dein Vater ist das größte Genie“; desgl. (Melancholie an Laura) „der lohe Aetherstrahl Genie“; ferner (Sp. d. Sch.) „die Keime seines glücklichen Genies“; und (Ged. Die Weltweisen) „doch hat Genie und Herz vollbracht“. – Da das Genie des herkömmlichen Gesetze und Regeln nicht achtet, so kann es leicht die Gesetze des herrschenden Geschmacks verletzen; daher (Ged. Die schwere Verbindung): „Warum will sich Geschmack und Genie so selten vereinen?“ „Geschmack“ steht hier in dem Sinne des französischen goût, d. i. eine gewisse abgeglättete Feinheit des Ausdruckes und des Gefühles, wie man sie den französischen Dichtern des 18ten Jahrhunderts zuschrieb.

 
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