Friedrich
Schiller

www.wissen-im-Netz.info

Lexikon - F

Homepage
   Literatur
      Friedrich Schiller
         Lexikon
            F

Freibrief

ein Bevorrechtigungsschreiben (Patent), in welchem Jemandem gewisse Vortheile, Vorzüge oder Vorrechte zugesichert werden; daher (M. St. I, 7) bildlich:

„Und denkt ihr, daß der königliche Name
Zum Freibrief dienen könne, blut’ge Zweitracht
In fremdem Lande straflos auszusäen?“

 
Google
© 1999-2007 Copyright by Jürgen Kühnle
Über Anregungen und Kommentare zu diesen Seiten würde ich mich freuen juergen@kuehnle-online.de.