Friedrich
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Flandern

(D. C. II, 2), eine Grafschaft des ehemaligen burgundischen Kreises, die jetzt theils zu Frankreich, theils zu Belgien, ttheils zu dem Königreich der Niederlande gehört. Es zerfällt in Ost- und Westflandern; daher (D. C. I, 2) im weiteren Sinne für „die Niederlande“: „Es sind die flandrischen Provinzen, die an ihrem Halse weinen.“ Die „flandrische Grenze (Gsts. 10, 144) ist die gegen Frankreich.

 
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