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Fatumlat. das Schicksal, Verhängniß, die Bestimmung; daher (R. I, 2): „Fürchtet euch nicht vor Tod und Gefahr, denn über uns waltet ein unbeugsames Fatum!“ – Eben so heißt Fatalität so viel wie Verhängniß oder unvermeidliches Schicksal, aber auch Widerwärtigkeit und Unglück; daher sagt der Jäger (Wst. L. 6) von Tilly:
Gustav Adolph, von dem Kurfürsten Johann Georg von Sachsen zu Hülfe gerufen, hatte Tilly am 7. September 1634 bei Leipzig und Breitenfeld geschlagen, worauf er Franken und Baiern eroberte. |
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