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Doge

(F. Pers.-Verz.), ital. von dem lat. dux, der Anführer; Titel des ehemaligen Oberhauptes der Regierung zu Genua und Venedig, das aus dem Adel, welcher die Regierung in Händen hatte, gewählt wurde; daher (F. II, 14): „Dogewahl“. In Genua bekleidete der Doge seine Würde zwei Jahr, in Venedig lebenslänglich.

 
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