Friedrich
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Document

(Gsts. 10, 190), von dem lat docere, lehren, eig. was zur Belehrung dient, gew. (R. I, 2) eine Urkunde; so heißt es vom Demetrius (Dem. I):

„Die Documente seines Rechtsanspruches
Sind eingesehen und bewährt gefunden.“

ferner auch (R. II, 1 – Wst. T. I, 2) eine Beweisschrift, ein Beleg. So antwortet Maria Stuart dem Lord Burleigh (M. St. I, 7), der sie anklagt, aus ihrem Kerker die Verschwörung planvoll gelenkt zu haben:

„Wann hätt’ ich das gethan? Man zeige mir
Die Documente auf.“

 
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