Friedrich
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Creatur

von dem lat. creatura; 1) ein Geschöpf (R. V, 1), wie (Menschenf. 1): „die unvernünftige Creatur“; 2) ein abhängiges Wesen, das einem Andern sein Glück zu verdanken hat (D. C. III, 9 – Sp. d. Sch. – Gsts. 10, 187), daher bes. ein Günstling (D. C. II, 8 u. V, 9); bildl. um die Ergebenheit gegen eine Person zu bezeichnen, wie (D. C. II, 4):

„Die Luft,
Das Licht um uns ist Philipp’s Creatur.“

oder auch die Ergebenheit gegen eine überlegene Macht, wie (R. V, 2): „Creaturen des Abgrunds“; 3) ein unsittliches Frauenzimmer, wie (V. a. v. E.): „verworfene Creatur“.

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