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Cortes

(D. C. IV, 23), der aus dem Könige und den Ständen in Spanien bestehende höchste Gerichtshof (cortes, soviel wie „Höfe“). Seit dem Verfall der maurischen Herrschaft in Spanien, wo die christlichen Fürsten ein Gebiet nach dem andern eroberten, hatten sich überall ständische Körperschaften gebildet, welche die königliche Gewalt beschränkten. In Castilien und Aragon, den beiden Hauptstaaten Spaniens, bestanden dieselben aus der Geistlichkeit, dem Adel und den Städten. Die Abhängigkeit des Königs von den Cortes war eine sehr bedeutende; erst Ferdinand und Isabella gelang es, sich unabhängiger von denselben zu machen, wie denn auch Philipp II. i. J. 1591 ihre Vorrechte bedeutend einschränkte.

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