www.wissen-im-Netz.infoLexikon - C |
||
|
Homepage Literatur Friedrich Schiller Lexikon C |
Cardinalder Titel derjenigen Geistlichen der römischen Kirche, die ihrem Range nach dem Papste unmittelbar folgen. Ihre Zahl wurde 1526 von Sixtus V. auf 70 festgesetzt. Die Wahl derselben hängt allein von dem Papst ab und wird ihnen durch Übersendung des Cardinalshutes bekannt gemacht. Sie sind durch die verschiedenen Länder, in denen die katholische Kirche die herrschende ist, verteilt, daher (D. C. V, 9) „der Inquisitor-Cardinal oder der Cardinal-Groß-Inquisitor“ (s. d.). Die beiden Cardinäle, deren in Maria Stuart gedacht wird, siehe Lothringische Brüder. |
|
|
|
||
|
© 1999-2007 Copyright by
Jürgen Kühnle Über Anregungen und Kommentare zu diesen Seiten würde ich mich freuen juergen@kuehnle-online.de. |
||