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beilegen

Nach Sander’s Wörterbuch heißt „die Segel beilegen“ so viel als dieselben einreffen, und „das Schiff beilegen“ s. v. w. „die Segel so stellen, daß das Schiff liegen bleibt“. Nach Gr. d. W. heißt „das Schiff legt bei“ gleichzeitig s. v. als „es hält gegen den Wind, in der Schiffersprache auch sticht, dreht bei“, d. h. es stellt die Segel so, daß einige den Wind von hinten, andere von vorn empfangen, wodurch die Fahrt beschleunigt wird. Die Stelle (W. T. I, 1): „Wenn ihr frisch beilegt, holt ihr ihn noch ein“ ist nicht anders als höhnisch zu verstehen, d. h. Reitet in den See hinein und macht es wie die Schiffer, die durch „beilegen“ schneller vorwärts kommen und somit ein anderes Boot einholen können. An ein Herumreiten um den ganzen Urnersee, dessen steile Ufer dies überhaupt unmöglich machen, kann hier füglich nicht gedacht werden.

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