Friedrich
Schiller

www.wissen-im-Netz.info

Lexikon - B

Homepage
   Literatur
      Friedrich Schiller
         Lexikon
           
B

bannen

(W. T. II, 1). Die Wurzel eines Wortes genau anzugeben, ist in sehr vielen Fällen, wie auch in diesem, mit großen Schwierigkeiten verbunden, s. über bannen Gr. d. W. Ursprünglich bedeutet es „Hegen des Gerichtes“, dann sagt man „ein Forst oder Wald, ein Gewässer bannen, sie für heilig und unverletzlich erklären, der gewöhnlichen Benutzung entziehen“, daher wird das Jagdrecht an manchen Orten „Wildbann“ genannt. Deshalb heißt es (II, 1): „Sie werden den Hochflug und das Hochgewilde bannen.“ So ein gesetzlich bindender Ausspruch, verstärkt durch den Volksaberglauben, besteht auch für die gegen Lawinenstürze künstlich angelegten Schirmwälder; daher (III, 3): „Der Meister Hirt erzählt’s. – Die Bäume seien gebannt, sagt er, und wer sie schädige, dem wachse seine Hand heraus zum Grabe.“ Eben daher kommt wohl auch Banner (II, 1), d. h. die Fahne, an welche die Truppen durch ihren Eid gefesselt sind; desgl. Bannerherr (I, 2 u. II, 1), der ein eigenes Banner erheben kann und zugleich mit der peinlichen Gerichtsbarkeit beliehen ist. – Blutbann (II, 2) ist die oberste Criminalgewalt, d. h. das Recht, am Leben zu strafen. Der Ausdruck Blutbann war schon im deutschen Alterthume üblich, wo die sogenannten Centgrafen (II, 2 „ein großer Graf“), welche mit der Gerichtsbarkeit über mehrere Hundert betraut waren, dieses Recht hatten. – Heerbann, oder schweizerisch und alt Heribann (II, 2) hieß das Aufgebot aller waffenfähigen freien Männer, die sich selbst ausrüsten und auf dem Zuge eine bestimmte Zeit lang mit Lebensmitteln versehen mußten. Anfangs durfte der Heerbann nur für allgemeine vom Volk beschlossene Kriege aufgeboten werden; später jedoch ward dies ein Recht des Kaisers. Bildlich wird endlich Bann, nach Gr. d. W. angewendet im Sinne des Fluchs, Zaubers, der Fessel, des Verbotes überhaupt, wie (Picc. III, 4), wo Max in Beziehung auf Theklas reichen Schmuck von Wallenstein sagt:

„Warum auch mußt er beim Empfange gleich
Den Bann um sie verbreiten, gleich zum Opfer
Den Engel schmücken.“

Desgl. (Wst. T. V, 2) von dem Weihwasser:

„Das ist bewährt, hilft gegen jeden Bann.“

und (Wst. T. V, 4), wo Wallenstein von der zersprungenen goldenen Kette sagt:

„Dieses Bannes Kraft ist aus.“

Endlich auch im Sinne des kirchlichen, den Sünder von der Gemeinde ausschließenden Bannes auch W. T. V, 1: „Denn mit des Bannes Fluch bewaffnet, kommt der Ungarn Königin, die strenge Agnes“ (s. daselbst), obwohl Gr. d. W. diese Stelle unter die entfernteren, bildlichen Anwendungen setzt.

Erwähnungen

  • Gedicht „Die Blumen“, als verbannen >
  • Gedicht „Das Geheimnis der Reminiszenz“, als Verbannter >
  • Gedicht „Das Glück“, als Bann >
  • Gedicht „An Goethe, als er den Mahoment von Voltaire auf die Bühne brachte“,
    als verbannen 1>, 2>
    als gebannt >
  • Gedicht „Die Götter Griechenlands“, als verbannen >
  • Gedicht „Die Künstler“, als Verbannter >
  • Gedicht „Resignation“, als Verbannter >
  • Gedicht „Das Siegesfest“, als festgebannt >
  • Gedicht „Die vier Weltalter“, als verbannen >
  • Historische Schrift „Gesichte des dreißigjährigen Kriegs“,
    1. Buch, als Bann >
    1. Buch, als Bannstrahl 1>, 2>

    1. Buch, als verbannen >
    2. Buch, als verbannen >
    2. Buch, als Reichsbann >
    3. Buch, als Verbannung >
  • Historische Schrift „Geschichte der Unruhen in Frankreich“, als verbannen 1>, 2>
  • Historische Schrift „Universalhistorische Übersicht der merkwürdigsten Staatsbegebenheiten zu den Zieten Kaiser Friedrichs I.“,
    als Bannstrahl >
    als Kirchenbann >
    als Bannfluch 1>, 2>
    als Bann >
  • Historische Schrift „Die Gesetzgebung des Lykurgus und Solon“,
    als verbannen 1>, 2>, 3>
    als Verbannungsort >
    als Verbannung 1>, 2>, 3>, 4>
  • Historische Schrift „Geschichte des Abfalls der vereinigten Niederladne von der spanischen Regierung“,
    1. Buch, Frühere Geschichte, als verbannen >
    1. Buch, Unter Karl V., als verbannen >
    1. Buch, Inquisitionsgericht, als verbannen >
    2. Buch, Kardinal Granvella, als Verbannung
    1>, 2>; als verbannen >
    2. Buch, Staatsrat, als Bannfluch, 1>, 2>
    4. Buch, Abdankung Wilhelms von Oranien, als verbannen >; als Verbannung >
    4. Buch, Verfall und Zerstreuung des Geusenbundes, als verbannen >; als Verbannung >
  • Historische Schrift „Über Völkerwanderung, Kreuzzüge und Mittelalter“, als Bannfluch, >
  • Philosophische Schrift „Über die ästhetische Erziehung des Menschen“,
    9. Brief, als verbannen >
  • Philosophische Schrift „Über Anmut und Würde“, als verbannen >
  • „“
  • „“
  • „“
  • „“
  • „“
  • „“
  • „“
  • „“
  • „“
  • „“
  • „“
  • „“
  • „“
© 1999-2007 Copyright by Jürgen Kühnle
Über Anregungen und Kommentare zu diesen Seiten würde ich mich freuen juergen@kuehnle-online.de.