Friedrich
Schiller

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Actus

Im römischen Recht ist der Actus jede gerichtliche Handlung, später auch außergerichtliche Handlungen, an denen rechtliche Wirkungen geknüpft sind.

Erwähnungen

  • Gedicht „Shakespeare’s Schatten“, >
  • Historische Schrift „Die Gesetzgebung des Lykurgus und Solon“, >
  • Philosophische Schrift „Über das Pathetische“, >
  • Philosophische Schrift „Zerstreute Betrachtungen über verschiedene ästhetische Gegenstände“, >
  • Schauspiel „Die Räuber“, 1. Akt, 1. Szene, 1>, 2>
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