Friedrich
Schiller

www.wissen-im-Netz.info

Lexikon - A

Homepage
   Literatur
      Friedrich Schiller
         Lexikon
            A

Ammann

oder Amman, so viel wie Amtmann oder Schultheiß, d. h. der mit der Gerichtsbarkeit betraute Vorsteher eines Ortes. Der Vorsteher eines größeren Bezirks heißt Landamman; der ehemalige Ammann wird als Altlandamman bezeichnet.

Erwähnungen

  • Schauspiel „Wilhelm Tell“,
    2. Aufzug, 1. Szene, >
    2. Aufzug, 2. Szene, 1>, 2>, 3>, 4>, 5>
    4. Aufzug, 1. Szene, >
© 1999-2007 Copyright by Jürgen Kühnle
Über Anregungen und Kommentare zu diesen Seiten würde ich mich freuen juergen@kuehnle-online.de.