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Ammannoder Amman, so viel wie Amtmann oder Schultheiß, d. h. der mit der Gerichtsbarkeit betraute Vorsteher eines Ortes. Der Vorsteher eines größeren Bezirks heißt Landamman; der ehemalige Ammann wird als Altlandamman bezeichnet. Erwähnungen |
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Jürgen Kühnle
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