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AbtEin Abt ist der Vorsteher eines Klosters. Ihm untersteht die Verwaltung des Klostervermögens, die Leitung des Klosters und die Disziplin der Angehörigen. Im Rang entsprechen sie den Bischöfen, sind jedoch keine geweihten Bischöfe, sondern nur Priester. Sie sind dem Bischof zum Gehorsam verpflichtet und bekommen durch die Abtweihe nur eine Art der Beauftragung durch den Bischof. Erwähnungen
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Jürgen Kühnle
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