Die Horen
Unter diesem Titel wird mit dem Anfang
des Jahres 1795 eine Monatsschrift erscheinen, zu deren Verfertigung eine
Gesellschaft bekannter Gelehrten sich vereinigt hat. Sie wird sich über
alles verbreiten, was mit Geschmack und philosophischem Geiste behandelt
werden kann, und also sowohl philosopischen Untersuchungen, als
historischen und poetischen Darstellungen offen stehen. Alles, was
entweder bloß den gelehrten Leser interessiren, oder was bloß den
nichtgelehrten befriedigen kann, wird davon ausgeschlossen sein;
vorzüglich aber und unbedingt wird sie sich alles verbieten, was sich auf
Staatsreligion und politische Verfassung bezieht. Man widmet sie der
schönen Welt zum Unterricht und zur Bildung, und der gelehrten zu einer
freien Forschung der Wahrheit und zu einem fruchtbaren Umtausch der Ideen;
und indem man bemüht sein wird, die Wissenschaft selbst, durch den innern
Gehalt, zu bereichern, hofft man zugleich den Kreis der Leser durch die
Form zu erweitern.
Unter der großen Menge von
Zeitschriften ähnlichen Inhalts dürfte es vielleicht schwer sein, Gehör zu
finden, und, nach so vielen verunglückten Versuchen in dieser Art, noch
schwerer, sich Glauben zu verschaffen. Ob die Herausgeber der
gegenwärtigen Monatsschrift gegründetere Hoffnungen haben, wird sich am
besten aus den Mitteln abnehmen lassen, die man zu Erreichung jenes
Zweckes eingeschlagen hat.
Nur der innere Werth einer
literarischen Unternehmung ist es, der ihr ein dauerndes Glück bei dem
Publicum versichern kann; auf der andern Seite aber ist es nur dieses
Glück, welches ihrem Urheber den Muth auf die Kräfte gibt, etwas
beträchtliches auf ihren Werth zu verwenden. Die große Schwierigkeit
also ist, dass der Erfolg gewissermaßen schon realisirt sein müßte, um
den Aufwand, durch den allein er zu realisiren ist, möglich zu machen. Aus
diesem Zirkel ist kein anderer Ausweg, als daß ein unternehmender Mann an
jenen problematischen Erfolg so viel wage, als etwa nöthig sein dürfte,
ihn gewiß zu machen.
Für Zeitschriften dieses Inhalts fehlt
es gar nicht an einem zahlreichen Publicum, aber in dieses Publicum
theilen sich zu viele einzelne Journale. Würde man die Käufer aller hieher
gehörigen Journale zusammenzählen, so würde sich eine Anzahl entdecken
lassen, welche hinreichend wäre, auch die kostbarste Unternehmung im Gange
zu erhalten. Diese ganze Anzahl nun steht derjenigen Zeitschrift zu Gebot,
die alle die Vortheile in sich vereinigt, wodurch jene Schriften im
einzelnen bestehn, ohne den Kaufpreis einer einzelnen unter denselben
beträchtlich zu übersteigen.
Jeder Schriftsteller von Verdienst hat
in der lesenden Welt seinen eigenen Kreis, und selbst der am meisten
gelesene hat nur einen größeren Kreis in derselben. So wiet ist es noch
nicht mit der Cultur der Deutschen gekommen, daß sich das, was den Besten
gefällt, in Jedermanns Händen finden sollte. treten nun die vorzüglichsten
Schriftsteller der Nation in eine literarische Association zusammen, so
vereinigen sie eben dadurch das vorher getheilt gewesene Publicum, und das
Werk, an welchem alle Antheil nehmen, wird die ganze lesende Welt zu
seinem Publicum haben. Dadurch aber ist man im Stande, jedem Einzelnen
alle die Vortheile anzubieten, die der allerweiteste Kreis der Leser und
Käufer einem Autor nur immer verschaffen kann.
Ein Verleger, der diesem Unternehmen in
jeder Rücksicht gewachsen ist, hat sich bereits in dem Buchhändler Cotta
von Tübingen gefunden, und ist bereit, sie ins Werk zu richten, sobald
die erforderliche Anzahl von Mitarbeitern sich zusammengefunden haben
wird. Jeder Schriftsteller, an den man diese Anzeige sendet, wird also zum
Beitritt an dieser Societät eingeladen, und man hofft dafür gesorgt zu
haben, daß er in keiner Gesellschaft, die seiner unwürdig wäre, vor dem
Publicum auftreten soll. Da aber die ganze Unternehmung nur unter der
Bedingung einer gehörigen Anzahl von Theilnehmern möglich ist, so kann man
keinem der eingeladenen Schriftsteller zugestehn, seinen Beitritt bis nach
Erscheinung des Journals aufzuschieben, weil man schon vorläufig wissen
muss, auf wen man zu rechnen hat, um an die Ausführung auch nur denken zu
können. Sobald aber die erforderliche Anzahl sich zusammengefunden hat,
wird solches jedem Theilnehmer an der Zeitschrift unverzüglich bekannt
gemacht werden.
Jeden Monat ist man übereingekommen,
ein Stück von 9 Bogen in Median zu liefern; der gedruckte Bogen wird mit
sechs Louisd'ors in Golde bezahlt. Dafür verspricht der Verfasser, von
diesen einmal abgedruckten Aufsätzen drei Jahre nach ihrer Erscheinung
keinen andern öffentlichen Gebrauch zu machen, es sei denn, dass
beträchtliche Veränderungen damit vorgenommen worden wären.
Obgleich von denjenigen Gelehrten,
deren Beiträge man sich ausbittet, nichts, was ihrer selbst und einer
solchen Zeitschrift nicht ganz würdig wäre, zu befürchten ist, so hat man
doch, aus leicht begreiflichen Gründen, die Verfügung getroffen, daß kein
Manuscript eher dem Druck übergeben werde, als bis es einer dazu
bestimmten Anzahl von Mitgliedern zur Beurtheilung vorgelegt worden ist.
Dieser Convention werden sich die H. H. Theilnehmer um so eher
unterwerfen, als sie versichert sein können, daß höchstens nur die
relative Zweckmäßigkeit ihrer Beiträge in Rücksicht auf den Plan und das
Interesse des Journals zur Frage kommen kann. Eigenmächtige Abänderungen
wird weder der Redacteur noch der Ausschuß sich in den Manuscripten
erlauben. Sollten welche nöthig sein, so versteht es sich von selbst, daß
man den Verfasser ersuchen wird, sie selbst vorzunehmen. Der Abdruck der
Manuscripte wird sich nach der Ordnung richten, in der sie eingesandt
werden, soweit dieses mit der nöthigen Mannigfaltigkeit des Inhalts in den
einzelnen Monatsstücken bestehen kann. Eben diese Mannifgaltigkeit macht
die Verfügung nothwendig, daß kein Beitrag durch mehr als drei Stücke
fortgesetzt werde, und in keinem einzelnen Stück mehr als sechzig Seiten
einnehme.
Briefe und Manuscripte sendet man an
den Redacteur dieser Monatsschrift, der den Hn. Verfassern für ihre
eingesandten Beiträge steht, und bereit ist, jedem, sobald es verlangt
wird, Rechnung davon abzulegen.
Daß von dieser Anzeige kein
öffentlicher Gebrauch zu machen sei, wird kaum nöthig sein zu erinnern.
Jena am 13. Juni 1794.
Friedrich Schiller,
Hofrath und Professor zu Jena.