Friedrich Schiller @ www.Wissen-im-Netz.info
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            Hoffmeister - Schillers Leben

            Vorwort
            Inhalt

            1. Teil
               1 Kapitel
               2. Kapitel
               3. Kapitel
               4. Kapitel
               5. Kapitel
                  Reise nach Mannheim
                  Aufführung der Räuber
                  Beginn des Fiesco
                  Würt.Repertorium
                  Hartes Verbot des Herzogs
                  Zweite Reise nach Mannheim
                  Anschlag auf Dalberg
                  Arrest
                  Bedrängnis
                  Flucht
               6. Kapitel
               7. Kapitel
               8. Kapitel
               9. Kapitel
               10. Kapitel
            2. Teil
            3. Teil
 

Hartes Verbot des Herzogs

   Ein unangenehmer Vorfall schnitt das Band der Anhänglichkeit und Dankbarkeit ganz entzwei. In den Räubern (Akt 2, Szene 3) befand sich nach den Worten Spiegelbergs: „Auch gehört dazu noch ein eigenes Nationalgenie, ein gewisses Spitzbuben-Klima“, in den beiden ersten Ausgaben noch der nachher unterdrückte Zusatz: „Und da rat’ ich Dir, reis’ Du in’s Graubündner Land, das ist das Athen der heutigen Gauner.“ Bei dieser (bisher immer schief gedeuteten) Stelle hatte der Dichter, wie Petersen sagt, nichts Arges im Sinn; „sie bezog sich gar nicht auf den Kanton, sondern nur auf einen einzelnen Mann“ – und dass dieser ein verhasster Aufseher der Akademie war, wissen wir schon von Abel. Ein Bündner fand sich aber durch diese Invektive auf sein Vaterland so beleidigt, dass er eine Beschwerde hierüber im Hamburgschen Korrespondenten erhob. Nun wird erzählt, dass der Garteninspektor Walter (Verfasser eines noch jetzt sehr verbreiteten Gartenbuchs), sei es aus persönlicher Feindschaft gegen Schiller, sei es um sich durch Angeberei das Bürgerrecht in Graubünden zu erwerben, Dem herzog jenes Zeitungsblatt vorgelegt und ihn zu dem entscheidenden Schritt gegen Schiller gereizt habe1). Petersen sagt nur, dass Schiller deswegen (nach dem Zusammenhang im Manuskript zu urteilen, von einigen rachsüchtigen Schweizern oder auf deren Antrieb) förmlich verklagt worden sei, er nennt aber den Namen des Anklägers nicht. Dagegen schreibt er, dass im Jahr 1781, was sehr selten sei, zwei Doktoren (der eine heißt Wredow, der Name des andern ist im Manuskript unleserlich) das Graubündsche Bürgerrecht erlangten, weil sie die Nation gegen den Schillerschen Ausfall verteidigt hätten. Endlich sagt Abel: „dass der damalige Garteninspektor Walter mit im Spiel gewesen, wie im schwäbischen Museum erzählt wird, habe ich nie gehört.“ Wie dem auch sei, Herzog Karl, der für Dichterwert gar keinen Sinn hatte, dem an Erhaltung seines Schweizerviehs für seine Hohenheimer Ställe mehr gelegen war, als an Erhaltung des Poeten für sein Herzogtum, ließ Schiller sogleich auf seinen Landsitz Hohenheim zu sich kommen, fuhr ihn auf das heftigste an, schalt ihn auf das derbste aus, und schloss mit den Worten: „Ich sage, bei Strafe der Kassation schreibt Er keine Komödien mehr.“ Petersen, dem ich diese wörtlich nacherzähle, setzt ausdrücklich hinzu, dieses seien die Worte des Herzogs gewesen. Aber aus Schillers eigener späteren öffentlichen Angabe erhellt, dass der Herzog ihm auch mit der Strafe der Festung drohte, wenn er in Zukunft etwas Poetisches schreibe, und dieses letztere Wort war es, welches, im Andenken an die schrecklichen Einkerkerungen von Schubart, Rieger und Johann Jacob von Moser, auf Schiller den angstvollen Eindruck machen musste. Mit dieser Sorge kehrte Schiller nach Stuttgart zurück, und unmittelbar nach seiner Ankunft ging er in den von ihm und den Freunden gewöhnlich besuchten Garten im Ochsen, und kegelte, anscheinend gelassen, ja heiter. Aber sein Inneres war tief bestürmt2). Er benahm sich übrigens bei dem Gewitter, welches sich über seinem Haupt zusammengezogen hatte, sehr gefasst. Statt sich in unnütze Klage zu verlieren, arbeitete er nur umso heftiger an seinem Fiesco, und schrieb, um sich zu zerstreuen, in gutmütigem Humor, ohne eine Spur von Bitterkeit, die oben dargelegten Rezensionen für das Repertorium.

Ü   Þ


1) Dieses müsste richtig sein, wenn ein von H. Döring (Schillers Leben, S. 56) aus J. M. Armbrusters schwäbischem Magazin (Kempten, 1785, B. 1, S. 225 bis 228) mitgeteilter Briefauszug an den Verfasser jenes Artikels im Hamburgschen Korrespondenten, worin Walter sich in fehlerhafter Sprache jener Anklage rühmt, wirklich echt ist. Die Stelle aus dem Brief des Walter heißt wie folgt: „Ich hatte nicht sobald Ihre Apologie von Bünden gelesen, so machte ich sogleich Anstalt, dass es auch mein Souverain bekam. Dieser verabscheut das Betragen sehr, ließ solchen vor sich rufen, wäschte solchen über die Maßen, bedeutete ihm bei der größten Ungnade, niemals, weder Komödien noch sonst was zu schreiben, sondern bei seiner Medizin zu bleiben.“ ­
2) Wörtlich nach Petersen.
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